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„Wohnen im Alter Hinterthurgau“: Projektierungskredit bewilligt

Die Genossenschafterinnen und Genossenschafter der Genossenschaft „Wohnen im Alter Hinterthurgau“ bewilligten an der ausserordentlichen Versammlung vom 12. November 2013 einstimmig einen Projektierungskredit in der Höhe von 130'000 Franken. Damit ist eine wichtige Etappe erreicht im Hinblick auf die Realisierung von altersgerechtem Wohnen in der Gemeinde Bichelsee-Balterswil. Vorgesehen ist, im Frühling 2014 das Baugesuch einzureichen und im Sommer 2014 mit dem Bau zu beginnen. Der Bezug soll Ende 2015 erfolgen.

Norbert Traxler, Präsident, konnte von den zurzeit 134 Genossenschafterinnen und Genossenschaftern 73 Personen an der Versammlung begrüssen. Der Unterbreitung des Projektierungskredits ging eine rund einjährige Vorbereitungszeit voraus. Diese umfasste unter anderem die Gründung und den Aufbau der Genossenschaft, die Wahl des definitiven Standortes an der Hauptstrasse in Bichelsee-Balterswil und das Gesuch um die Aufnahme auf die kantonale Pflegeheimliste.

Der Projektierungskredit sieht den Bau von insgesamt 17 2½-Zimmer sowie 3½-Zimmer  Alterswohnungen vor. Aufgrund eines Vorschlages an der Genossenschaftsversammlung wird der Bau von 1½-Zimmer Wohnungen geprüft. Das Projekt beinhaltet im Weiteren eine Tiefgarage sowie einen Gemeinschaftsraum, der auch öffentlich zugänglich sein wird.

Ursprünglich vorgesehen war die zeitgleiche Realisierung einer Pflegewohnung mit 14 Einzelzimmern. Für den Betrieb dieser Pflegewohnung ist die Aufnahme auf die kantonale Pflegeheimliste zwingend notwendig. Dieses Gesuch wurde von der tarifsuisse ag, einer Institution im Dienste von Schweizer Krankenversicherer, im Herbst 2013 abgelehnt mit der Begründung, dass bis ins Jahr 2025 genügend Pflegeplätze in der Region vorhanden seien.

Mit der Genehmigung des Projektierungskredits hat die Genossenschaft entschieden, das Projekt trotzdem voran zu treiben. Anstelle der Pflegezimmer sollen nun nebst den ursprünglich geplanten zehn Alterswohnungen sieben weitere 2½-Zimmer Alterswohnungen realisiert werden. Die Räumlichkeiten werden zudem so geplant, dass jederzeit ein Rückbau zu einer Pflegewohnung problemlos möglich wäre. Ausserdem sind ausreichend Landreserven vorhanden, um die durch den Einbau der Pflegewohnung entfallenden Alterswohnungen in einem Anbau zu kompensieren.

In einem nächsten Schritt setzt die Verwaltung eine Baukommission ein, die das Projekt des Architekten begleitet. Die Baukommission achtet bei der Planung vor allem auf altersgerechte Bauweise. Weiter wird eine Arbeitsgruppe gegründet deren Aufgabe es ist, die Finanzierbarkeit weiterer Dienstleistungen zu prüfen, die das Leben in den eigenen vier Wänden möglichst lange ermöglichen sollen.

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